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   VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21 HGW   

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VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21 HGW (https://dejure.org/2024,8700)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21.03.2024 - 6 A 938/21 HGW (https://dejure.org/2024,8700)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21. März 2024 - 6 A 938/21 HGW (https://dejure.org/2024,8700)
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  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 C 36.20

    Reichweite der Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung für die Gewährung

    Auszug aus VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21
    Im Zurruhesetzungsverfahren wird damit weder darüber entschieden, ob die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht, noch mit Bindungswirkung festgestellt, welche konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung des Beamten die Dienstunfähigkeit bewirkt hat (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 2 C 36/20 , BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 21 ff.).(Rn.36).

    Die Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung erstreckt sich jedoch nur auf den rechtlichen Grund der Zurruhesetzung, d.h. hier auf die Feststellung einer dauernden Dienstunfähigkeit, nicht hingegen auf die tatsächlichen Gründe, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 21 ff.; BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2021 - 2 C 10/20 -, juris).

    Im Zurruhesetzungsverfahren wird damit weder darüber entschieden, ob die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht, noch mit Bindungswirkung festgestellt, welche konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung des Beamten die Dienstunfähigkeit bewirkt hat (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 24 ff.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Dienstunfall, der Dienstunfähigkeit und der Zurruhesetzung ist der Zeitpunkt der Zurruhesetzung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2023 - 4 S 1605/22 -, juris Rn. 26 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 35).

    Mitursächlich sind deshalb nur solche für den eingetretenen Schaden kausale Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2023 - 4 S 1605/22 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 06.05.2021 - 2 C 10.20

    Beweislast bei der Rücknahme der Anerkennung von Dienstunfallfolgen

    Auszug aus VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21
    Die Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung erstreckt sich jedoch nur auf den rechtlichen Grund der Zurruhesetzung, d.h. hier auf die Feststellung einer dauernden Dienstunfähigkeit, nicht hingegen auf die tatsächlichen Gründe, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 21 ff.; BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2021 - 2 C 10/20 -, juris).

    Die Entscheidung über eine solche Frage ist dem Verfahren über die Festsetzung der Versorgungsbezüge (vgl. § 49 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG M-V) - hier der Unfallfürsorge nach § 2 Nr. 4 LBeamtVG M-V - vorbehalten (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2021 - 2 C 10/20 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2023 - 4 S 1605/22

    Ursächlicher Zusammenhang beim Anspruch auf Unfallruhegehalt

    Auszug aus VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Dienstunfall, der Dienstunfähigkeit und der Zurruhesetzung ist der Zeitpunkt der Zurruhesetzung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2023 - 4 S 1605/22 -, juris Rn. 26 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 35).

    Mitursächlich sind deshalb nur solche für den eingetretenen Schaden kausale Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2023 - 4 S 1605/22 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36/20 -, BVerwGE 174, 209-219, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21
    Für die Ursächlichkeit des als Dienstunfall anerkannten Vorfalls genügt es, dass er die wesentlich mitwirkende Teilursache für die Dienstunfähigkeit war; es ist nicht erforderlich, dass der Vorfall der alleinige, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Faktoren kausal gewordene Umstand gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 A 9.04 -, juris Rn. 7 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 1 E 259/20

    Überspannung des für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Grads

    Auszug aus VG Greifswald, 21.03.2024 - 6 A 938/21
    Dort wird - zutreffend (vgl. nur OVG Münster, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 1 E 259/20 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.) - festgestellt, dass für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit unerheblich sei, ob die der Dienstunfähig zugrundeliegende Erkrankungen auf einem Dienstunfall beruhe oder nicht.
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